Allgemeine Geschäftsbedinungen
Sämtliche Angebote Verkäufe und Lieferungen erfolgen aufgrund der
nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt.
Technische Auskünfte, soweit sie über die Angaben des Herstellers hinausgehen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Grundlage dafür bilden die uns vom Kunden gegebenen Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Wird der Besteller für jemand anderen tätig, haftet er verschuldensunabhängig für Zustandekommen und Erfüllung des Auftrages. Aufträge, die durch Vertreter aufgenommen werden, erlangen erst dann Rechtsgültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
1. Angebot/Preise
Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn nicht
ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager. Den Zwischenverkauf behalten
wir uns vor. Bei Fliesen beinhaltet die Verrechnungsmenge auch den üblichen
Fugenabstand in verlegtem Zustand.
2. Aufträge
An uns vergebene Aufträge, auch solche aufgrund eines von uns erstellten Offertes,
sind nur dann für uns verbindlich, wenn wir diese nicht umgehend zurückweisen.
3. Lieferung
Sind in unseren gesonderten Lieferbedingungen festgehalten.
Wird eine als verbindlich vereinbarte Lieferzeit überschritten, hat der Käufer
das Recht, uns eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und danach vom
Vertrag zurückzutreten. Außer für Schaden an der Person, werden Schaden-
Ersatz Forderungen des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder wegen
Vertragsrücktritt ausgeschlossen, sofern wir oder die Person, für die wir einzustehen
haben, den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet haben. Der
Kunde muss nach unserer Verständigung die Waren angemessener Zeit (2-3 Tage) abholen.
Verpackungsmaterial wird verrechnet und nicht zurückgenommen.
Euro Paletten müssen getauscht werden. Rückgabe nur in einwandfreiem Zustand, vermindert um etwaige Abnützungs- und Rückholkosten.
- Transport
Gewünschter Transport wird gesondert verrechnet. Die mögliche und erlaubte Zufahrt
mit schweren LKWs ist vorausgesetzt. Der Empfänger muss unverzüglich das
Fahrzeug auf seine Kosten selbst entladen. Der Empfänger hat für eine
geeignete Abstellfläche zu sorgen. Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des
Empfängers.
- Toleranzen
Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen von
Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen, Gewichten und
Qualitäten, bleiben vorbehalten (siehe Ö-Norm)
- Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr gem. Gesetz. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die
Obliegenheit, sich ausdrücklich bedungene Eigenschaften bestätigen zu lassen. Als
gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften gelten die von den Herstellern angegebene Produkteigenschaften, sowie jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und
zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden können, sowie die
einschlägigen Ö-Normen. Bei frostsicherer Ware gewährleisten wir lediglich
Frostbeständigkeit gemäß Ö-Norm. Wir übernehmen keine Verantwortung für die
Lagerung und Weiterverarbeitung der Waren durch den Kunden. Für offenkundige
Mängel leisten wir keine Gewähr. Den Kunden trifft unbeschadet seiner Rechte die
Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware deren Übereinstimmung mit der Bestellung sowohl optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu kontrollieren. Bei einer Gattungs-schuld können wir uns von Vertragsaufhebung oder Preisminderung befreien, indem wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Von Preisminderung können wir uns befreien, dass wir in angemessener Frist Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, wenn nicht wir oder eine Person, für die wir einzustehen haben, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
- Erfüllung und Gefahrenübergang
Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe oder dem Zeitpunkt der bedungenen Übergabe der Waren an den Käufer oder an einen von ihm Beauftragten über. Bei der Zustellung auf eine unbesetzte Abstelladresse, übernehmen wir keine Verantwortung für Unversehrtheit und Vollständigkeit der Lieferung. Bei Versand durch einen Dritten (Paketdienst, Spedition) ist für den Gefahrenübergang die Übergabe an den Frachtführer maßgeblich.
- Umtausch und Rücksendung
Wir sind nicht verpflichtet Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Erklären
wir uns freiwillig dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen: a) nur innerhalb
von 8 Tagen ab Kaufdatum; b) nur bei nachweislich bei uns gekaufter Lagerware in
kompletten Verpackungseinheiten (ausgenommen sind daher Bestellware, Zu-
schnitte, preisreduzierte Restposten, sowie Waren, die in gleicher optischer Farbnuance nicht mehr vorrätig sind.); c) nur für die originalverpackte, unbeschädigte Ware in wiederverkaufsfähigem Zustand: Es werden Manipulationsgebühr zuzüglich
eventueller Rückholkosten verrechnet.
- Zahlung
Zahlung sofort nach erhalt der Rechnung. Ohne Abzug
Wir sind nicht verpflichtet Wechsel oder Scheck anzunehmen. Werden diese angenommen, dann
zahlungshalber. Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszwecks den ältesten Forderungen einschließlich Zinsen etc. angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet. Das Recht des Kunden, seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, wird
ausgeschlossen, es sei denn, dass wir unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbringen,
oder ihre Erbringung durch schlechte Vermögensverhältnisse gefährdet wäre. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Kunden wird außer in Fällen der Zahlungsunfähigkeit, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgelegt oder von uns anerkannt worden sind, - ausgeschlossen. Bei gerichtlicher Geltendmachung einer unserer Forderungen werden sämtliche Zahlungsziele, Rabatte, Nachlässe und Vergütungen auch hinsichtlich aller anderen offenen Posten unwirksam. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, sowie bei gegründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Säumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten gemäß Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Gebühren der Inkassoinstitute zu vergüten.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus
der Lieferung (inkl. Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein
bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn sie
abschnittweise bestellt, ausgeliefert und verrechnet werden, gelten nicht als
einheitlicher Auftrag. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die
Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen verrechnen wir angemessene Transport- und Manipulationskosten. Der Käufer tritt uns schon jetzt alle seine Forderungen an Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Ware entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche gegen ihn aus der Kaufpreisforderung und aller anderen Forderungen zahlungshalber ab
- Unwirksamkeit
Sollten durch zukünftige gesetzliche Änderungen oder Verordnungen einzelne
Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig werden, so
sind sie durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen
Regelungen am nächsten kommen.
- Sonstige Vertragsbestimmungen
Sofern der Kunde es nicht untersagt, erteilt er seine Zustimmung, dass die im
Kaufvertrag enthaltenen Daten über seinen Namen, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von uns automatisationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden dürfen. Der Kunde hat das Recht, diese Zustimmung jederzeit ohne Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zu widerrufen.
- Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des KSchG., gelten
zusätzliche folgende Bestimmungen
- a) Für Vertragsänderungen oder Ergänzungen wird ausdrücklich die
Schriftform vereinbart.
- b) Schadenersatzforderungen wegen verspäteter Lieferung oder wegen
Vertragsrücktrittes werden ausgeschlossen.
- c) Bei Mindersortierung oder bei Sonderposten besteht keine Gewährleistung.
Der Käufer ist zur Warenüberprüfung und schriftlichen Mängelrüge
innerhalb von 2 Tagen verpflichtet. Im Falle der Beanstandung ist der
Käufer verpflichtet, die Ware zuerst anzunehmen und sachgemäß zu
lagern. Die Gewährleistung erlischt bei Verlegung, bzw. Einbau der Ware
oder wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer Änderungen
oder Instandsetzungen vornimmt. Bei Gewährleistungsansprüchen können wir nach unserer Wahl Verbesserungen, Austausch der Ware oder Preisminderung gewähren, ein Anspruch des Bestellers auf Aufhebung des Vertrages wird ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schadenersatz einschließlich Mängelfolgeschäden.
- d) Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des
- 9 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Der Käufer (Abnehmer) muss diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überbinden und den Käufer in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einbinden.
- e) Der Kunde verzichtet darauf, diesen Vertrag aus welchem Grund immer,
auch nicht wegen laesio enormis oder wegen Irrtums anzufechten.
- f) Die Verzugszinsen betragen 5,5 % über dem jeweiligen ÖNB-Diskontsatz.
- g) Der Kunde kann Gegenforderungen nur aufrechnen, die von uns anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.
Der Kunde darf unter keiner Voraussetzung seine Leistung zurückbehalten.
- h) Im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den Geschäftsbedingungen des Kunden, anerkennt der Kunde mit der Bestellung und der Warenannahme die ausschließliche Geltung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- i) Für beide Vertragspartner ist unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses und/oder vom Ort der Erfüllung, ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
- j) Für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten
wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes des Firmensitzes unseres Unternehmens vereinbart.
Gerichtsort ist ausnahmslos St. Pölten.